Honorar
Sofern zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, gelten allg. die u.g. Honorare als vereinbart.
Honorarsatz pro Std. (Abrechnungseinheit je angefangene 30min; Fahrtzeiten werden zu selbigem Honorarsatz abgerechnet):
145,- €/netto
Kfz-Kosten je gefahrenen Kilometer (An- & Abfahrt vom Büro zum Besichtigungsort und zurück; abgerechnet wird die zeitlich kürzeste Strecke laut On-Board-Navigation):
1,10 €/netto/km
Messgeräte-, Medien- & DSGVO-Pauschale je Auftrag:
7% der Netto-Rechnungssumme
Alle Preise zzgl. aktueller MwSt.
Es können weitere Kostenarten entstehen.