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Gebäudeschäden

 

Bei beauftragten Ortsterminen werden die Schadenursache und die Folgeschäden auf Plausibilität und Ersatzfähigkeit im Rahmen der allg. Versicherungsbedingungen geprüft und dokumentiert.

Spezielle Prüfungen im Rahmen der individuellen Vertragsbedingungen sind ebenfalls möglich.

Dazu gehören die Beachtung von Doppelversicherungen im Leitungswasserschaden, Erfassung von event. Regressmöglichkeiten (z.B. im Zuge von §906BGB),  event. Zeitwertberechnungen und Prüfung von KVA- & Rechnungen der bekannten Dienstleister und freien Handwerker.

 

Ebenso werden die Versicherungsnehmer über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten informiert.

  • Eigenleistung
  • fallabschließende Pauschale
  • fiktive Abrechnung
  • Angebot / Rechnung

 

Weiterhin kann eine büromäßige Belegprüfung von Schadenunterlagen separat beauftragt werden.

 

 

 

 

 

 
 

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